Mitglied werden

Mitglied werden

Die Inanspruchnahme von Sportangeboten des Sportclub 1959 Dortelweil setzt eine Mitgliedschaft im Verein voraus. Darüber hinaus freut sich der Verein auch über passive Mitglieder, die mit einer Mitgliedschaft ihre Verbundenheit mit dem Verein zum Ausdruck bringen möchten.

Nachfolgend einige Informationen zur Mitgliedschaft im
Sportclub 1959 Dortelweil:

  1. Der Vereinseintritt ist nur zum Ersten eines jeden Kalendermonats möglich und hat schriftlich mit dem Formular „ Antrag auf Mitgliedschaft “ zu erfolgen, das zusätzlich beim jeweiligen Abteilungsleiter erhältlich ist. Die Übermittlung des Antrags kann auch per E-Mail an die mitgliederverwaltung@scdortelweil.de erfolgen
  2. Beim Eintritt als aktives Mitglied in die Fußballabteilung wird zum Ausgleich der für die Erteilung einer Spielberechtigung entstehenden Verbandskosten ein einmaliger Betrag in Höhe von 15,00 € fällig. Des Weiteren werden für einzelne Angebote im Bereich „Turnen/Gymnastik Erwachsene“ neben den Mitgliedsbeiträgen Sonderbeiträge erhoben.
  3. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils am 01. Januar für das gesamte Kalenderjahr fällig. Der Einzug erfolgt mittels SEPA-Lastschriftmandat. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden (Überweisung, Teilzahlung).
  4. Der Austritt aus dem Verein ist nach der Satzung nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich. Er ist schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zu erklären.
    Die Übermittlung der Austrittserklärung kann auch per E-Mail an die Adresse mitgliederverwaltung@scdortelweil.de erfolgen.
  5. Für weitere Fragen zur Mitgliedschaft im Sportclub 1959 Dortelweil e.V., bitten wir diese an Herrn Dirk Münkel zu richten, der Ihnen unter der Telefonnummer 0178/ 4141090 oder per E-Mail an mitgliederverwaltung@scdortelweil.de gerne zur Verfügung steht.
  6. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind aktuell wie folgt festgesetzt:
    Mitgliedschaft aktiv 144,- Euro
    Mitgliedschaft passiv 90,- Euro
    Familienbeitrag* 300,- Euro

*) zu einer Familie zählen Eltern und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die in einem Haushalt leben.

Der Vorstand