Kindeswohl

Kindeswohl beim SC Dortelweil

Vorwort

Das Wohl von Kindern und Jugendlichen hat für den SCD höchste Priorität. Als Fußballverein verstehen wir uns nicht nur als Ort für Sport, Bewegung und Wettbewerb, sondern auch als wichtiger Lebensraum, in dem junge Menschen Gemeinschaft erleben, Werte erlernen und ihre Persönlichkeit entwickeln können.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, Respekt und eine Umgebung, in der sie sich sicher, wertgeschätzt und frei entfalten können. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. Deshalb sehen wir es als unsere Pflicht an, aktiv dazu beizutragen, das Kindeswohl in unserem Verein zu fördern und zu schützen.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat der SCD ein umfassendes Kindeswohlkonzept erarbeitet. Dieses Konzept schafft verbindliche Grundlagen für den Umgang miteinander, definiert klare Verhaltensstandards und zeigt Wege auf, wie wir Prävention, Sensibilisierung und Schutz in unserem Vereinsalltag verankern. Es dient allen Verantwortlichen, Trainerinnen und Trainern, Betreuerinnen und Betreuern, ehrenamtlich Tätigen sowie Mitgliedern als Orientierung und Handlungshilfe.

Mit der Einführung dieses Konzepts verpflichten wir uns, das Thema Kindeswohl dauerhaft und aktiv in unserem Vereinsleben zu verankern. Dabei verstehen wir Kinderschutz nicht als einmalige Maßnahme, sondern als kontinuierlichen Prozess, der von Aufmerksamkeit, Verantwortung und gegenseitigem Respekt geprägt ist.

Wir möchten, dass sich alle Kinder und Jugendlichen beim SCD sicher fühlen, Freude am Sport haben und sich in einem Umfeld entwickeln können, das von Vertrauen, Fairness und Wertschätzung getragen wird. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass unser Verein ein Ort bleibt, an dem das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stets im Mittelpunkt steht.

Der Vorstand des SCD

Ansprechpartner

Dirk Münkel
Gesamt-Jugendleiter – Vorstand

Achim Schenk
Sportlicher Koordinator Jungen

Fabian Blankenburg
Sportlicher Koordinator Mädchen

Kontakt Emailadresse:
Kindeswohl@scdortelweil.de

Verhaltenskodex Kinder- und Jugendschutz

Verhaltenskodex Kinder- und Jugendschutz

SC 1959 Dortelweil e. V.

Stand: 13.05.2026

Inhalt

  1. Leitbild und Grundhaltung
  2. Geltungsbereich
  3. Ziele des Verhaltenskodex
  4. Rollen, Zuständigkeiten und Ansprechpersonen.
  5. Risikosituationen im Vereinsalltag
  6. Grundsätzliche Verhaltensregeln
  7. Spezielle Verhaltensregeln: Gemeinsamer Trainings- und Spielbetrieb von Junioren und Juniorinnen
  8. Spezielle Verhaltensregeln: Aufsicht und Betreten der Umkleiden und Duschen
  9. Personalgewinnung und Nachweise
  10. Prävention, Schulung und Qualifizierung6

 

Vorwort

Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Grundsätze, Strukturen und Maßnahmen des SC Dortelweil e. V. zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es basiert auf den Empfehlungen von Fair Play Hessen sowie den Anforderungen des DFB (u. a. Punktespiel).

 

1. Leitbild und Grundhaltung

Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt der Jugendarbeit des SC Dortelweil. Der Verein übernimmt Verantwortung für ihr körperliches, seelisches und soziales Wohlergehen.

Wir verfolgen eine Kultur des Hinsehens und Handelns. Grenzverletzungen, Übergriffe oder Gewalt – unabhängig davon, ob sie körperlicher, psychischer, sexualisierter oder digitaler Art sind – werden nicht toleriert.

Ziel ist ein täterfeindliches, transparentes und schützendes Umfeld, das geprägt ist von:

– Respekt und Wertschätzung

– klaren Regeln

– Verantwortungsbewusstsein

– Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

– Qualifizierung aller Mitarbeitenden

 

2. Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt für:

– alle Kinder und Jugendlichen des Vereins

– alle Vereinsangebote mit Kindern und Jugendlichen (Training, Spiele, Turniere, Fahrten, Übernachtungen, Veranstaltungen)

– analoge und digitale Kommunikationsformen

Die Einhaltung und Durchsetzung des Konzepts betrifft insbesondere:

– alle Trainer*innen, Betreuer*innen, Übungsleiter*innen

– Vorstand/ Sportliche Leitung Junioren & Juniorinnen, Jugendkoordinatoren (Sportliche Leitung Junioren, Sportliche Leitung Juniorinnen)

– Alle mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig tätigen Personen (z.B. regelmäßige Elternhelfer*innen)

 

 

3. Ziele des Verhaltenskodex

  1. Prävention durch klare Regeln, Zuständigkeiten und Strukturen
  2. Schutz von Kindern und Jugendlichen durch transparente Verfahren
  3. Handlungssicherheit für Mitarbeitende
  4. Beteiligung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen
  5. Qualifizierung und Sensibilisierung aller Verantwortlichen

 

4. Rollen, Zuständigkeiten und Ansprechpersonen

Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz (AKJ):

Jugendleitung und Jugendkoordinatoren

Aufgaben:

– vertrauliche Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende

– Erstberatung bei Unsicherheiten oder Verdachtsfällen

– Koordination präventiver Maßnahmen

– Dokumentation von Meldungen (datensparsam, geschützt)

– Kontakt zu Fachstellen, Verbänden und Beratungsstellen

 

5. Risikosituationen im Vereinsalltag

– Einzelkontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen

– Umkleide- und Duschsituationen

– gleichzeitiger Trainings- und Spielbetrieb von Junioren und Juniorinnen

– Fahrten, Turniere und Übernachtungen

– digitale Kommunikation und soziale Medien

– körperliche Nähe im Sport

– Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse

– Konflikte mit Eltern oder Zuschauenden

 

6. Grundsätzliche Verhaltensregeln

Grundsätze:

– respektvoller, wertschätzender Umgang

– keine Diskriminierung oder Bloßstellung

– keine sexualisierte Sprache oder Witze

– keine Geheimnisse mit Kindern

– Schutz steht über sportlichem Erfolg

Körperkontakt:

– nur sportlich notwendig

– angekündigt und einvernehmlich

– keine Berührungen intimer Körperstellen

– Behandlungen nur mit Zustimmung, möglichst im Beisein einer weiteren Person

Einzelkontakte:

– keine unbegründeten 1:1-Situationen in abgeschlossenen Räumen

– Gespräche möglichst mit offener Tür oder Sichtkontakt

– Transparenzprinzip

Digitale Kommunikation:

– Gruppenkommunikation bevorzugt

– Einbindung der Eltern bei jüngeren Jahrgängen

– keine privaten Bilder ohne Zustimmung

– keine Nachrichten zu späten Zeiten

– keine geheimen Kommunikationskanäle

Alkohol, Nikotin, Drogen:

– Nulltoleranz für Verantwortliche im Dienst

– klare Regeln bei Fahrten und Veranstaltungen

Pädagogische Leitlinien im Trainingsbetrieb:

– respektvolle Sprache

– keine sexualisierten oder abwertenden Kommentare

– „Stopp heißt Stopp“

– kein Zwang zu Körperkontakt (fußballunspezifisch)

– alters- und entwicklungsgerechte Gestaltung

– sensibler Umgang mit Leistungsunterschieden

 

 

7. Spezielle Verhaltensregeln: Gemeinsamer Trainings- und Spielbetrieb von Junioren und Juniorinnen

Junioren und Juniorinnen nutzen grundsätzlich getrennte Umkleide- und Duschbereiche.

Grundprinzipien:

– Wahrung der Intimsphäre

– respektvoller Umgang

– transparente Zuständigkeiten

– klare Regeln für Umkleiden und Aufsicht

– Sensibilität für alters- und entwicklungsbedingte Unterschiede

Wenn keine getrennten Umkleiden verfügbar sind, gelten folgende Regelungen:

Zeitlich getrennte Nutzung: 

– klare Zeitfenster 

– keine Überschneidungen 

– Türen geschlossen 

– transparente Absprachen 

Nutzung alternativer Räume: 

– Vereinsräume

– Nebenräume

– Umziehen zu Hause (freiwillig)

 

8. Spezielle Verhaltensregeln: Aufsicht und Betreten der Umkleiden und Duschen

Grundsatz:

Erwachsene betreten Umkleiden nur, wenn dies notwendig ist.

Regeln:

– vorher anklopfen und ankündigen

– kurzer, zweckgebundener Aufenthalt

– möglichst zwei Erwachsene gleichzeitig

– Tür offen oder Sichtkontakt

Geschlechtersensible Betreuung:

– wenn möglich Betreuung durch gleichgeschlechtliche Personen

– andernfalls besonders kurze Aufenthalte

– Anwesenheit einer zweiten erwachsenen Person

– maximale Transparenz

Duschen:

– Duschen ist freiwillig

– grundsätzlich geschlechtergetrennt

– kein Zwang

– keine Erwachsenen in Duschräumen

– Ausnahme nur bei Gefahr oder bei sehr jungen Kindern unter Einhaltung des Transparenzprinzips

 

9. Personalgewinnung und Nachweise

– sorgfältige Auswahl neuer Mitarbeitender

– Gespräche zur Haltung zum Kinderschutz

– ggf. Hospitation

– erweitertes Führungszeugnis (geregelt und datenschutzkonform)

– strukturierte Einarbeitung

 

10. Prävention, Schulung und Qualifizierung

– regelmäßige Schulungen für Trainer*innen

– Fortbildungen für Jugendleitung und Jugendkoordinatoren

– Sensibilisierung zu Nähe und Distanz

– Reflexion von Machtstrukturen

– ggf. Nutzung externer Beratungsangebote