Verhaltenskodex Kinder- und Jugendschutz
SC 1959 Dortelweil e. V.
Stand: 13.05.2026
Inhalt
- Leitbild und Grundhaltung
- Geltungsbereich
- Ziele des Verhaltenskodex
- Rollen, Zuständigkeiten und Ansprechpersonen.
- Risikosituationen im Vereinsalltag
- Grundsätzliche Verhaltensregeln
- Spezielle Verhaltensregeln: Gemeinsamer Trainings- und Spielbetrieb von Junioren und Juniorinnen
- Spezielle Verhaltensregeln: Aufsicht und Betreten der Umkleiden und Duschen
- Personalgewinnung und Nachweise
- Prävention, Schulung und Qualifizierung6
Vorwort
Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Grundsätze, Strukturen und Maßnahmen des SC Dortelweil e. V. zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es basiert auf den Empfehlungen von Fair Play Hessen sowie den Anforderungen des DFB (u. a. Punktespiel).
1. Leitbild und Grundhaltung
Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt der Jugendarbeit des SC Dortelweil. Der Verein übernimmt Verantwortung für ihr körperliches, seelisches und soziales Wohlergehen.
Wir verfolgen eine Kultur des Hinsehens und Handelns. Grenzverletzungen, Übergriffe oder Gewalt – unabhängig davon, ob sie körperlicher, psychischer, sexualisierter oder digitaler Art sind – werden nicht toleriert.
Ziel ist ein täterfeindliches, transparentes und schützendes Umfeld, das geprägt ist von:
– Respekt und Wertschätzung
– klaren Regeln
– Verantwortungsbewusstsein
– Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
– Qualifizierung aller Mitarbeitenden
2. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für:
– alle Kinder und Jugendlichen des Vereins
– alle Vereinsangebote mit Kindern und Jugendlichen (Training, Spiele, Turniere, Fahrten, Übernachtungen, Veranstaltungen)
– analoge und digitale Kommunikationsformen
Die Einhaltung und Durchsetzung des Konzepts betrifft insbesondere:
– alle Trainer*innen, Betreuer*innen, Übungsleiter*innen
– Vorstand/ Sportliche Leitung Junioren & Juniorinnen, Jugendkoordinatoren (Sportliche Leitung Junioren, Sportliche Leitung Juniorinnen)
– Alle mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig tätigen Personen (z.B. regelmäßige Elternhelfer*innen)
3. Ziele des Verhaltenskodex
- Prävention durch klare Regeln, Zuständigkeiten und Strukturen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen durch transparente Verfahren
- Handlungssicherheit für Mitarbeitende
- Beteiligung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen
- Qualifizierung und Sensibilisierung aller Verantwortlichen
4. Rollen, Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz (AKJ):
Jugendleitung und Jugendkoordinatoren
Aufgaben:
– vertrauliche Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende
– Erstberatung bei Unsicherheiten oder Verdachtsfällen
– Koordination präventiver Maßnahmen
– Dokumentation von Meldungen (datensparsam, geschützt)
– Kontakt zu Fachstellen, Verbänden und Beratungsstellen
5. Risikosituationen im Vereinsalltag
– Einzelkontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen
– Umkleide- und Duschsituationen
– gleichzeitiger Trainings- und Spielbetrieb von Junioren und Juniorinnen
– Fahrten, Turniere und Übernachtungen
– digitale Kommunikation und soziale Medien
– körperliche Nähe im Sport
– Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse
– Konflikte mit Eltern oder Zuschauenden
6. Grundsätzliche Verhaltensregeln
Grundsätze:
– respektvoller, wertschätzender Umgang
– keine Diskriminierung oder Bloßstellung
– keine sexualisierte Sprache oder Witze
– keine Geheimnisse mit Kindern
– Schutz steht über sportlichem Erfolg
Körperkontakt:
– nur sportlich notwendig
– angekündigt und einvernehmlich
– keine Berührungen intimer Körperstellen
– Behandlungen nur mit Zustimmung, möglichst im Beisein einer weiteren Person
Einzelkontakte:
– keine unbegründeten 1:1-Situationen in abgeschlossenen Räumen
– Gespräche möglichst mit offener Tür oder Sichtkontakt
– Transparenzprinzip
Digitale Kommunikation:
– Gruppenkommunikation bevorzugt
– Einbindung der Eltern bei jüngeren Jahrgängen
– keine privaten Bilder ohne Zustimmung
– keine Nachrichten zu späten Zeiten
– keine geheimen Kommunikationskanäle
Alkohol, Nikotin, Drogen:
– Nulltoleranz für Verantwortliche im Dienst
– klare Regeln bei Fahrten und Veranstaltungen
Pädagogische Leitlinien im Trainingsbetrieb:
– respektvolle Sprache
– keine sexualisierten oder abwertenden Kommentare
– „Stopp heißt Stopp“
– kein Zwang zu Körperkontakt (fußballunspezifisch)
– alters- und entwicklungsgerechte Gestaltung
– sensibler Umgang mit Leistungsunterschieden
7. Spezielle Verhaltensregeln: Gemeinsamer Trainings- und Spielbetrieb von Junioren und Juniorinnen
Junioren und Juniorinnen nutzen grundsätzlich getrennte Umkleide- und Duschbereiche.
Grundprinzipien:
– Wahrung der Intimsphäre
– respektvoller Umgang
– transparente Zuständigkeiten
– klare Regeln für Umkleiden und Aufsicht
– Sensibilität für alters- und entwicklungsbedingte Unterschiede
Wenn keine getrennten Umkleiden verfügbar sind, gelten folgende Regelungen:
Zeitlich getrennte Nutzung:
– klare Zeitfenster
– keine Überschneidungen
– Türen geschlossen
– transparente Absprachen
Nutzung alternativer Räume:
– Vereinsräume
– Nebenräume
– Umziehen zu Hause (freiwillig)
8. Spezielle Verhaltensregeln: Aufsicht und Betreten der Umkleiden und Duschen
Grundsatz:
Erwachsene betreten Umkleiden nur, wenn dies notwendig ist.
Regeln:
– vorher anklopfen und ankündigen
– kurzer, zweckgebundener Aufenthalt
– möglichst zwei Erwachsene gleichzeitig
– Tür offen oder Sichtkontakt
Geschlechtersensible Betreuung:
– wenn möglich Betreuung durch gleichgeschlechtliche Personen
– andernfalls besonders kurze Aufenthalte
– Anwesenheit einer zweiten erwachsenen Person
– maximale Transparenz
Duschen:
– Duschen ist freiwillig
– grundsätzlich geschlechtergetrennt
– kein Zwang
– keine Erwachsenen in Duschräumen
– Ausnahme nur bei Gefahr oder bei sehr jungen Kindern unter Einhaltung des Transparenzprinzips
9. Personalgewinnung und Nachweise
– sorgfältige Auswahl neuer Mitarbeitender
– Gespräche zur Haltung zum Kinderschutz
– ggf. Hospitation
– erweitertes Führungszeugnis (geregelt und datenschutzkonform)
– strukturierte Einarbeitung
10. Prävention, Schulung und Qualifizierung
– regelmäßige Schulungen für Trainer*innen
– Fortbildungen für Jugendleitung und Jugendkoordinatoren
– Sensibilisierung zu Nähe und Distanz
– Reflexion von Machtstrukturen
– ggf. Nutzung externer Beratungsangebote